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Simbyte

Feuersalamander

  • »Simbyte« ist männlich
  • »Simbyte« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 51

Registrierungsdatum: 4. Januar 2006

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1

Montag, 31. Juli 2006, 23:35

Schlechter Händler

In der Zoohandlung in Wiesloch (BW) gibt es Axolotl, ich hab meinen auch dort erworben.

Allerdings sind diese grauenvoll gehalten..


Viel zu kleine Becken, schlechtes Wasser und scharfer Kiesuntergrund.. Über das Futter mag ich gar nicht nachdenken.


Ich hab den Besitzer natürlich schon darauf angesprochen, aber der meint nur "Bisher ist noch keiner gestorben"


Was kann man gegen solche Tierquäler tun? X(

Emanuel_W

Feuersalamander

  • »Emanuel_W« ist männlich

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Beruf: Student der Agrarwissenschaften und Regaleinräumer beim Hit :)

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2

Dienstag, 1. August 2006, 02:05

Hallo Simbyte

Den ersten Schritt hast du ja schon getan und mit dem Händler gesprochen. Wenn dieser wirklich keine Veränderungen vornimmt oder Einsicht zeigt würde ich wirklich an das zuständige Amt herantreten.

Die Stelle ist dann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, mal ist es das Kreisvetrinäramt (glaub ich), mal die untere Naturschutzbehörde, es gibt aber auch andere.

Meiner Meinung nach sollten solche verantwortungslosen Händler ihre Fehler deutlich zu spüren bekommen.


mfg Emanuel
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Callmel

Moderatorin

  • »Callmel« ist weiblich

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3

Dienstag, 1. August 2006, 08:26

Hallöle,
wie Andy schon geschrieben hat, an das Veterinäramt wenden. Diese machen dann Kontrollen und den meisten Händlern vergeht dann zumindestens für eine Zeit die Lust am Axolotlverkauf. Hinweisen sollte man das Veterinäramt aber auch daruf, das Axolotl deutlich unter 20°C gehalten werden sollten und sie keine Fischmedikamente sowie Wasseraufbereiter vertragen. Denn diese werden immer in die Becken gekippt und die Tiere verenden, wenn nicht schon im Geschäft, später bei den neuen Besitzern. Das wissen leider die wenigsten Mitarbeiter von den Veterinärbehörden.
Liebe Grüße von Christina

PS Namen von betroffen Firmen dürfen wegen Rechtsansprüche nicht in Foren genannt werden. Dies hat schon zu Klagen geführt. Auch wenn die schlechten Haltungsbedingungen berechtigt waren.

LevRheinland

unregistriert

4

Dienstag, 1. August 2006, 10:37

Tierhandlungen erhalten ja ohnehin mehr oder weniger regelmäßig Besuch vom Amtsveterinär. Wie aber bereits gesagt wurde, ist der Kenntnisstand der Veterinäre "heterogen", es kann also sein, dass der für den besagten Laden zuständige Veterinär einfach keine Ahnung von Axolotln hat oder es ihm (schlimmer noch!) einfach egal ist (alles schon erlebt!!!).

Daher würde ich auch empfehlen, neben dem Dialog mit dem Händler auch ein intensiveres (!) Gespräch mit dem Veterinär zu führen.

...und muss ein Händler, der Terrarientiere vertreibt (denn als solche gelten doch Axolotl, oder? Sind ja keine Fische!) nicht auch einen entsprechenden Sachkundenachweis haben und somit zumindest ein Mindestmaß von Ahnung aufweisen?

Phoenixtear

Albino Salamander

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Beiträge: 439

Registrierungsdatum: 12. Juli 2005

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5

Dienstag, 1. August 2006, 12:44

Hallo Lev,

Axolotl gelten nicht als Terrarientiere, da sie in Aquarien leben (neotene Schwanzlurche). Soweit ich weiß, ist dafür kein Sachkundenachweis erforderlich, was sicherlich zu bedauern ist.
Ein Anruf beim Veterinäramt könnte hilfreich sein, wenn auch nur, um den Leuten diese "Ramscheinkäufe" zu verleiden. Die Erfahrung zeigt allerdings leider, dass die Missstände entweder nicht erkannt werden (wie schon geschrieben, unzureichendes Wissen der Veterinäramtsmitarbeiter) oder vertäuscht werden (Ankündigung des Besuches vorab, woraufhin die Tiere "weggeräumt" werden).

Gruß, Daniel

LevRheinland

unregistriert

6

Dienstag, 1. August 2006, 13:16

Hallo Daniel,

der Händler braucht definitiv einen Sachkundenachweis, um mit Tieren Handel treiben zu dürfen. Inwieweit dieser die Terrarien- / Aquarienspezifika berührt, weiß ich nicht (gehe aber davon aus, dass es schon recht umfassend sein müsste). Interessant, dass Axolotl als "Aquarientiere" gelten.

Gruß,
Marco

Simbyte

Feuersalamander

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7

Dienstag, 1. August 2006, 13:21

Da werd ich mal sehen ob ich anruf.. Kann man das mit dem Kies überhaupt bringen, da das wohl nirgends gesetzlich festgelegt ist..

Phoenixtear

Albino Salamander

  • »Phoenixtear« ist männlich

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8

Dienstag, 1. August 2006, 13:40

Hallo Simbyte,

gesetzlich festgelegt ist für die Haltung meines Wissens nach gar nichts, sie sollte nur artgerecht erfolgen (Wassertemperatur, Futter, Wasserchemie, Vergesellschaftung, aber auch Bodengrund). Wenn sich die Tiere bei der Nahrungsaufnahme Verletzungen einhandeln können, ist das auf jeden Fall nicht artgerecht. Einen Versuch ist es auf jeden Fall wert!

@Lev: ich weiß ehrlich gesagt nicht, wonach die Klassifizierungen im Zoofachhandel vorgenommen werden müssen - nach der Haltung (dementsprechend wären es Aquarientiere) oder nach der Tierklasse (demnach wären es Lurche) oder gar nach der Ordnung (Schwanzlurche).

Gruß, Daniel

Inshi

Feuersalamander.de - Admin

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Wohnort: Baden

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9

Dienstag, 1. August 2006, 23:14

RE: Schlechter Händler

Hallo Simbyte,

Zitat

Original von Simbyte
In der Zoohandlung in Wiesloch (BW) gibt es Axolotl, ich hab meinen auch dort erworben.

Allerdings sind diese grauenvoll gehalten..(...)

Was kann man gegen solche Tierquäler tun?


Das Wesentliche, was man meiner Meinung nach gegen solche Haltungsbedingungen tun kann, ist einen solchen Laden zu boykottieren und eben nicht selbst Tiere dort zu kaufen! Es gibt genügend Züchter in ganz Europa, bei denen man gesunde und artgerecht gehaltene Tiere erwerben kann!

Viele Grüße,

Ingo
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Emanuel_W

Feuersalamander

  • »Emanuel_W« ist männlich

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Beruf: Student der Agrarwissenschaften und Regaleinräumer beim Hit :)

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10

Mittwoch, 2. August 2006, 04:22

Hallo Simbyte,

ich denke es würde mich (uns) freuen, wenn du weiterhin "berichtest", was daraus dann wird. Was für Schritte du unternommen hast etc....


mfg Emanuel
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Volker Schad

Roter Salamander

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11

Mittwoch, 2. August 2006, 10:17

RE: Schlechter Händler

In einem Zoogeschäft, das Wirbeltiere (dazu gehören auch Fische und Amphibien) verkauft, muß immer eine Person vorhanden sein, die einen Sachkundenachweis nach § 11 des Tierschutzgesetztes ("Händlernachweis") besitzt! Diese Prüfung ist beim Amtsveterinär abzulegen und muß nicht von der gesamten Belegschaft erworben werden.
Diese "sachkundige Person" sollte zumindest, wenn nicht anwesend, so doch "ansprechbar" sein.
Wer eigene Nachzuchten als Privatmann (mit einem Betrag von > 2000 Euro) im Jahr verkauft, muß diesen Nachweis ebenfalls besitzen (auf die Euronen möchte ich mich nicht genau festlegen, aber in dieser Höhe dürfte es so ungefähr sein).

Viele Grüsse

Volker


PS: Ich möchte daran erinnern, daß eine Führerscheinprüfung nicht bestätigt, daß der Geprüfte auch Auto fahren kann - gleiches gilt für mich beim Sachkundenachweis!

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