Hallo Andi,
erstmal willkommen im Forum!
In meinem schlauen Buch steht, dass da je Jahr 10 bis max 70 Larven kommen können! Meldet Ihr die Larven gleich nach der Geburt an oder wird hier eine gewisse Frist abgewartet, bis sie, naja sagen wir mal übern Berg sind? Theoretisch muß man sie sofort nach der Geburt anmelden, muß ich mal annehmen.
Das kann möglicherweise von Bundesland zu Bundesland ewas unterschiedlich gehandhabt werden, aber hier in Niedersachsen und soweit ich weiß, auch in Baden-Württemberg muss man Bestandsänderungen durch Todesfälle und Nachzucht nur zweimal pro Jahr melden. Ein Termin ist im Frühjahr und der andere im Herbst.
Darf man den Nachwuchs denn auch in der Natur zur Unterstützung von vorhandenen Vorkommen aussetzen? Gibt das ein Problem bei der Meldung an die Behörde oder wird dies sogar unterstützt?
Das geht nur mit ausdrücklicher Genehmigung der zuständigen Behörden. Alles andere ist illegal und, wie maxi schon geschrieben hat, besteht auch immer eine Gefahr, dass man dadurch Infektionskrankheiten (z.B. die gefährliche Chytridiomykose) in natürliche Bestände einschleppt, die schlimmstenfalls zum Auslöschen der örtlichen Salamanderpopulation führen kann. Also bitte keine Tiere ohne ausdrückliche Genehmigung aussetzen, auch wenn es noch so gut gemeint ist.
Übrigens haben inzwischen viele Behörden Internetseiten, auf denen man sich informieren kann, wie die Anmeldung meldepflichtiger Tiere ablaufen muss. Hier in Nierdachsen gibt es Infos, Anmeldeformulare und Muster für Zuchtnachweise als PDF-Dateien zum Download. Das finde ich eigentlich sehr praktisch. Vielleicht gibt es bei eurer zuständigen Behörde so etwas auch.
Viele Grüße
Peter