Hi,
jein - tatsächlich ist es eigentlich nicht immer legal, ohne entsprechende Erlaubnis zu tümpeln, da das in Deutschland unter das Jagd- und Fischereirecht fällt (das übrigens restriktiver ist als irgendwo anders auf der Welt). Polizisten dürfen dich allerdings nicht daran hindern, nur der Besitzer/Pächter bzw. sein Beauftragter (Fischereiaufseher mit Ausweis, bei Ansprache unaufgefordert vorzuzeigen), der wiederum die Polizei hinzuziehen kann. Verursachst du dagegen durch deine Tümpelei Flurschaden (Uferbepflanzung zertrampeln etc.) oder brichst das Artenschutzgesetz (Molchlarven oder Stichlinge fangen), ist wieder die Polizei zuständig. Ansonsten regelt sich die Rechtslage nach den Besitz-/Pachtverhältnissen:
- Befindet sich ein Gewässer auf privatem Grund, ist das Fischereirecht nicht anzuwenden. Du brauchst aber natürlich zum Betreten des Grundstücks und für alles, was du darauf tun willst, die Erlaubnis des Besitzers.
- Befindet sich das Gewässer auf öffentlichem Grund und ist nicht zweckverpachtet (an einen Fischereiverein oder eine Pflegschaft), darfst du Tiere entnehmen, solange sie nicht unter Artenschutz stehen oder gesetztliche Mindestmaße (die gibt es nur für Fische und Flusskrebse) unterschritten werden.
- Ist das Gewässer hingegen zweckverpachtet, darfst du ohne Erlaubnis des Pächters gar nichts tun. Dabei ist zu beachten, dass in Deutschland praktisch jedes Gewässer über 10 Quadratmeter sowie die umliegenden Kleingewässer in Vereinspacht stehen. Selbst Klärgruben haben oft noch einen Angelverein...
Tatsächlich sieht es aber so aus, dass kaum jemand etwas dagegen hat, wenn du aus seinem Teich Kleinkrebse etc. entnimmst. Wenn dich jemand fragt, sagst du einfach, du entnimmst "Wasserproben mit Mikroorganismen" oder "bioaktives Wasser, um das Aquarium anzuimpfen". Das ist rechtlich ungefähr so, als würdest du einen kräftigen Schluck Tümpelwasser trinken.
Ich habe bisher ebenfalls noch nie Probleme bekommen, was natürlich nicht heißt, dass sich nicht doch irgendwann mal jemand beschweren wird. Ich vertraue aber fest darauf, dass ich in so einem Fall die deutliche Geringfügigkeit klar kommunizieren kann.
Vorsicht ist allerdings bei regelrechten Vereinsgewässern geboten, die für viel Geld regelmäßig mit Fischen besetzt werden (eine relativ häufige Perversion - viele Vereine besetzten sogar direkt mit 20pfündigen Karpfen). Da patroullieren gelegentlich statt der gesetzlich vorgeschriebenen Aufseher Vereinsmitglieder mit Hunden, und die "Strafverfolgung" nimmt dann nicht den regulären Gang (solange es keine Zeugen gibt)...
Da solche Gewässer aber auch zwangsweise biologisch tot sind (die Massen von Besatzfischen machen ja alles andere platt), sind sie zum Tümpeln sowieso uninteressant. Aufpassen sollte man eben nur, wenn man sich in der direkten Nähe eines solchen Weihers oder Sees befindet, sonst kann man u.U. zum "Kollateralschaden" werden.
Tschöö
Stephan