Solltest du den Salamander, wie Andy vorgeschlagen hat, gesund pflegen wollen (was offiziell eigentlich nicht erlaubt ist),
Hallo Zusammen,
leider finden sich derartige Aussagen wie die von Peter immer wieder; sie sind aber falsch.
Feuersalamander gehören zwar wie alle Amphibien zu den besonders geschützten Tierarten, denen nach § 42 (1) des Bundesnaturschutzgesetzes nicht nachgestellt werden darf und die u. a. auch nicht gefangen werden dürfen.
§ 43 (6) BNatSchG sagt aber aus: "Abweichend von den Verboten des § 42, Abs. 1 Nr. 1 sowie den Besitzverboten ist es zulässig, verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich dort selbstständig erhalten können.
Es ist unverständlich, dass gerade in den Fachforen immer wieder mit Hinweis auf das BNatSchG falsch informiert wird.
Jeder, der die sehr eng umrissenen Ausnahmen (s. o.) in Anspruch nimmt, muss zudem wissen, dass das bei ihm vorübergehend in Obhut befindliche Wildtier dann auch unter das Tierschutzgesetz fällt. Näheres findet man dort unter § 2.
Gruß
Alexander