im Garten/im Teich kreucht und fleucht auch so einiges
Hallo Jodie
Ich sehe keinen Grund, warum die Aufzucht der Larven nicht gelingen sollte, so dass in diesem Sommer wahrscheinlich die ersten Landgänger zu erwarten sind. Sonderlich viel "Optimismus" braucht es dafür also nicht, denn die Tierart ist wie erwähnt recht robust.
Schwieriger ist die Aufzucht der jungen Molche nach der Metamorphose. Ich habe mir das damals insofern (mit meiner angemeldeten Zucht) leicht gemacht, als ich die jungen Molche in einem relativ großen Becken mit aus der Natur entnommenem Moos gehalten habe und dann darauf vertraut habe, dass sie dort außer Drosophilamaden und flugunfähigen Drosophila, die aus meiner Futtertierzucht stammten, im Moos genügend Kleinstlebewesen finden würden, um satt zu werden. Wer einen Garten hat, kann in der Tat dort auch für diese kritische Anfangszeit wichtiges Futter finden, allen voran Blattläuse (einfach einen befallenen Zweig oder ein Blatt ins Becken legen) sowie Springschwänze, die man gern am Komposthaufen finden oder dort sogar "einfangen" kann (siehe hierzu
Springschwänze verfüttern ohne Zucht). Wenn die Tiere größer geworden sind und insbesondere für die adulten Landgänger sind dann neben Blatläusen auch (kleine) Nacktschnecken ein Leckerbissen.
Es fiel mir allerdings auf, dass
ein Punkt aus meiner ausführlichen Stellungnahme gewissermaßen unter den Tisch gefallen ist, jedenfalls mit keinem Wort erwähnt wurde, nämlich die Meldepflicht.
Natürlich kann man sich diesbezüglich auf den Standpunkt stellen: wo kein Kläger, da kein Richter. Vielleicht ist es sogar das Klügste, es genau so zu handhaben, also die Tiere gar nicht anzumelden (und dann aber unbedingt daran zu denken, dass man auch keine Tiere an andere Personen abgeben darf!). Denn ich könnte mir durchaus vorstellen, dass man in der Behörde NICHT der Meinung ist, dass man schon deshalb rechtmäßig in den Besitz von Laich oder Tieren gekommen ist, nur weil diese sich im eigenen Gartenteich angesiedelt haben. Den gesetzlichen Vorschriften gemäß, ist ja schon die Störung, geschweige denn die Entnahme von geschützten Tieren (inklusive Laich) untersagt - und das Gesetz macht, soweit ich weiß, nicht am eigenen Gartenzaun halt und gilt also auch für den eigenen Teich! Daher wird man in der Behörde vermutlich der Meinung sein, dass diese Tiere NICHT rechtmäßig in Besitz genommen wurden. Aber dazu wird es in diesem Forum sicherlich Personen geben, die das präziser und verlässlicher beurteilen und bewerten können.
Schön Gruß
Aquater