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André

Larve

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  • »André« ist der Autor dieses Themas

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1

Donnerstag, 28. April 2005, 16:34

Herkunftsnachweis

Muss man beim Kauf von Axolotln darauf achten, dass die einen Herkunftsnachweis haben (stehen doch unter Schutz )?

Inshi

Feuersalamander.de - Admin

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2

Donnerstag, 28. April 2005, 20:23

RE: Herkunftsnachweis

Hallo André,

Axolotl sind zwar eigentlich meldepflichtig nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES), aber es gibt eine Ausnahmegenehmigung, die meines Wissens EU-weit gilt.

Daher musst Du sie hier nicht anmelden und benötigst die CITES-Papiere nur bei Ausfuhr aus der EU.

Viele Grüße,

Ingo
Halte verschiedene Tiere der Gattung Salamandra und einige andere Urodelen

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Inshi« (28. April 2005, 20:24)


Frank_Axo

Feuersalamander

  • »Frank_Axo« ist männlich

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3

Freitag, 29. April 2005, 09:23

Hallo miteinander,

leider kann man diese Frage nicht über einen Kamm geschoren betrachten, da diese Regelungen nicht nur vom Bundesamt für Naturschutz geregelt werden, sondern von den Landesämtern unterschiedlich gehandhabt werden. In Niedersachsen gilt offiziell, dass ein Herkunftsnachweis erbracht werden können muss, wenn gefordert.Der Axolotl unterliegt übrigens nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen dem Anhang B
Für Ambystoma mexicanum ist laut Bundesartenschutzverordnung eine Anmeldung bei der zuständigen Landesbehörde nicht erforderlich, lediglich ein Herkunftsnachweis kann gefordert werden.

Ich habe den Text vom DGHT wörtlich übernommen:

Wenn Sie Exemplare von Ambystoma mexicanum importieren oder exportieren möchten, gelten besondere Bestimmungen.



Für die Einfuhr dieser Tiere gilt:

Einfuhr und Ausfuhr geschützter Tierarten in die EU

Die Einfuhr von Anhang-A- und Anhang-B-Arten ist genehmigungspflichtig, die Genehmigung erteilt in Deutschland das Bundesamt für Naturschutz. Durch die wissenschaftliche Behörde wird geprüft, ob die Voraussetzungen für eine artgemäße Haltung beim Antragsteller gegeben sind. Bei der Einfuhr müssen Dokumente über die Ausfuhr oder Wiederausfuhr des Herkunftsstaates vorgelegt werden.
Sollen Tiere der Anhang-A- und Anhang B-Arten sowie nach der Bundesartenschutzverordnung geschützte Exemplare ausgeführt oder wiederausgeführt werden, ist eine Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung beim Bundesamt für Naturschutz zu beantragen.

Ich selber gebe m,einen Tieren aber nur auf Wunsch einen Herkunftsnachweis mit, da bisher noch nie einer benötigt wurde. Sollte nachträglich einer gewünscht werden, stelle ich ihn natürlich auch aus.
Zu diesem Thema kam mal eine Diskussion im Forum von www.axolotl-online.de : http://www.foren.de/system/index.php?id=…threadid=996054

Viele Grüße,
Frank

sbuerger

Stephan Bürger

  • »sbuerger« ist männlich

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4

Freitag, 29. April 2005, 22:52

Zitat

Original von Frank_Axo
Hallo miteinander,

leider kann man diese Frage nicht über einen Kamm geschoren betrachten, da diese Regelungen nicht nur vom Bundesamt für Naturschutz geregelt werden, sondern von den Landesämtern unterschiedlich gehandhabt werden. In Niedersachsen gilt offiziell, dass ein Herkunftsnachweis erbracht werden können muss, wenn gefordert.


Hallo Frank,
ist das sicher? Die Bundesartenschutzverordnung ist doch eigentlich seit 1997 (oder schon länger?) der EU-Artenschutzverordnung gleichgeschaltet, und mit einer anders gearteten/individuellen Vorschrift würden sich die Länder dann über EU-Recht hinwegsetzen.

Zitat

Der Axolotl unterliegt übrigens nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen dem Anhang B


Das stimmt nicht ganz: Die Anhänge des WA sind nicht mit Buchstaben, sondern mit Zahlen gegliedert und umfassen I, II und III. Die Buchstaben hat's bei der EU-Artenschutzverordnung; da sind die Arten in den Anhängen A, B, C und D gegliedert. Ambystoma mexicanum war hier (EU-ArtSchV/BArtSchV) wegen seiner starken Gefährdung im natürlichen Habitat ursprünglich (WA ab 1973, Beitritt Deutschland 1976) in Anhang A (meldepflichtig) erfasst, wurde aber 1996 auf B (nicht meldepflichtig, aber Ein- und Ausfuhr nur mit Sondergenehmigung) umklassifiziert, da die massiven Nachzuchten in Gefangenschaften zum einen das Überleben der Art langfristig sichern und zum anderen die Gefahr von Entnahme aus der Natur durch das Importverbot abgefangen ist. Anhang B EU-ArtSchV ist weitgehend, aber nicht vollständig identisch mit WA II, da er auf etwas anderen Auswahlkriterien (z.B. auch Faunenverfälschung) beruht.

Zitat

Ich selber gebe m,einen Tieren aber nur auf Wunsch einen Herkunftsnachweis mit, da bisher noch nie einer benötigt wurde. Sollte nachträglich einer gewünscht werden, stelle ich ihn natürlich auch aus.


Das halte ich genauso. Allerdings frage ich mich sowieso, welchen Sinn ein Herkunftsnachweis ohne Meldepflicht machen würde, da er den Aussteller ja zu nichts verpflichtet und kein Kontrollinstrument darstellt. So kann ich zwar Nachweise für meine Nachzuchten ausstellen, so viele ich will, habe aber selbst keinen für meine Eltern- und anderen Tiere. Wenn also nun irgendeine unterbeschäftigte Behörde einen Nachweis für meine Alttiere sehen wollte, könnte ich wahlweise versuchen, sämtliche Vorbesitzer zu kontakten (was teilweise gar nicht mehr möglich sein würde) oder einfach einen Herkunftsnachweis von meinem Nachbarn, Milchmann, Schwager... unterschreiben lassen, oder ich deklariere die Tiere einfach als eigene Nachzuchten lääängst verstorbener Elterntiere. Will sagen, die Praxis "Herkunftsnachweis auf Verlangen" öffnet Tür und Tor für jeglichen Missbrauch und kann daher nicht ernst genommen werden.
Selbst, wenn Axolotl irgendwann mal wieder auf Anhang A umklassifiziert werden sollten, kann die sinnvolle Durchführung nur darin bestehen, erst einmal die aktuellen Bestände zu erfassen (OHNE Herkunftsnachweis, denn das würde bei Haltern, die über keinen Nachweis verfügen, großenteils provozieren, dass diese ihren Bestand aus Furcht vor Strafen verheimlichen würden) und danach Bestandsveränderungen wie bei den aktuellen A-Tieren zu loggen. Hat eigentlich jemand hier mit seinem Tierbestand schon mal eine B-zu-A-Umklassifizierung mitgemacht und kann berichten, wie das gelaufen ist?

Tschöö
Stephan

PS: Meinen ersten Axolotl habe ich übrigens 1988 gekauft, zwei weitere 1993, alle diese in Zoogeschäften. Von der damals noch bestehenden Meldepflicht wusste ich da nicht das geringste, und selbstverständlich hat mich keiner der Verkäufer darauf hingewiesen oder mir gar die erforderlichen CITES-Papiere mitgegeben...ziemlich sträflich, wenn man bedenkt, dass zu der Zeit Axolotl denselben Schutzstatus hatten wie heute z.B. Feuersalamander. Hat jemand in dieser Zeit (1976 bis 1996 ) ähnliche Erfahrungen gemacht?

Frank_Axo

Feuersalamander

  • »Frank_Axo« ist männlich

Beiträge: 65

Registrierungsdatum: 4. November 2004

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5

Sonntag, 1. Mai 2005, 18:33

Hallo Stephan,

ich habe zu diesem Thema vor einigen Jahren beim Bundesamt für Natur- und Artenschutz angerufen und die Auskunft bekommen, mein Landesamt dazu zu befragen. In Hildesheim wurde mir dann mitgeteilt, dass in Niedersachsen der Herkunftsnachweis erbracht werden können muss, soweit gefordert.
Was die Anhänge anbelangt, danke ich dir für deinen Hinweis.
Ich meine natürlich die EU-Artenschutzverordnung vom 1. Juni 1997 und nicht das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, welches ich gleichgesetzt hatte.
Siehe DGHT unter Axolotl
Viele Grüße,
Frank

skye

Albino Salamander

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Beiträge: 285

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Wohnort: Radebeul / Dresden

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6

Donnerstag, 6. Oktober 2005, 19:54

Nachweis

Hallo,
Axos als Nachzuchten sind in Deutschland von der Cites und Meldepflicht befreit, sind also frei handelbar, jeder Hobbyzüchter wird seinen Käufern aber gerne einen Herkunftsnachweis mitgeben sofern dieser gewünscht wird.
Viele grüße
Skye

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