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Michael Schantz

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1

Samstag, 21. Dezember 2002, 15:19

Vermarktungsgenehmigung

@all,

verlangen Eure Behörden eine " Vermarktungsgenehmigung " von Euch und wenn ja, wie ging das vor sich ???

Gruß Michael ...

.:::: <<------ in diesem Sinne ------>> ::::.

KlausM

Roter Salamander

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2

Montag, 23. Dezember 2002, 18:28

Hallo,

so weit ich weiß gab es dies vor einigen Jahren einmal.
Ich glaube es gibt keine Vermarktungsbeschränkungen mehr, vorausgesetzt es sind Tiere aus Nachzuchten.

Gruß Klaus
Ich halte:
Salamandra s. terrestris
Salamandra s.morenica
Salamandra s. bernardezi
Lissotriton vulgaris
Ichthyosaura alpestris
Triturus marmoratus
Cynops ensicauda popei
Bombina variegata
Hyla arborea


Michael Schantz

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3

Montag, 23. Dezember 2002, 18:39

Vermarktungsgenehmigung

@Klaus,

wenn Du NZ an Händler abgibst, dann brauchst Du eine ;)

Gruß Michael ...

.:::: <<------ in diesem Sinne ------>> ::::.

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Michael Schantz« (23. Dezember 2002, 18:41)


Thomas

Schwarzer Salamander

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4

Montag, 23. Dezember 2002, 21:12

RE: Vermarktungsgenehmigung

Hallo zusammen,

eine Vermarktungsgenehmigung ist heute für Nachzuchten nicht mehr erforderlich.
In Niedersachsen z.B. werden für Feuersalamander auch definitiv keine mehr ausgestellt. Dabei macht es keinen Unterschied, ob ich an einen Händler oder eine Privatperson verkaufe.
Für Hessen habe ich ein recht interessantes Dokument gefunden. Hier sind besonders die Seiten 42 und 43 interessant, die das oben Gesagte bestätigen.

http://www.mulf.hessen.de/umwelt/natursc…ugshinweise.pdf

Michael Schantz

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5

Montag, 23. Dezember 2002, 21:50

Vermarktung

@Thomas,

sehr interessant was Du da gefunden hast. Ich jedenfalls brauche bei uns hier eine Vermarktungsgenehmigung was ich aber nicht als " Behinderung " ansehe :) Ich werde mir das mal auf jeden Fall durchlesen. Habe die Datei mal zum Download angehängt :))

Gruß Michael ...
»Michael Schantz« hat folgende Datei angehängt:

.:::: <<------ in diesem Sinne ------>> ::::.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Michael Schantz« (23. Dezember 2002, 21:51)


Michael Schantz

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6

Dienstag, 24. Dezember 2002, 00:14

Vermarktungsgenehmigung

@Thomas,

so ich habe das mal gelesen ... verstehe aber folgendes nicht ganz !?

Zitat

Zu beachten ist allerdings, dass im nationalen Bereich nur der Kauf zu kommerziellen Zwecken dem Vermarktungsverbot unterliegt. Der Kauf zu rein privaten Zwecken bleibt freigestellt. Dies hat zur Folge, dass beim Angebot zum Kauf regelmäßig nur Händler schon dem Vermarktungsverbot unterliegen, für alle übrigen Personen gelten jedoch die Besitzverbote.

hmmmmm..... wenn die dem Vermarktungsgebot unterliegen ( Händler ) und von mir Tiere bekommen würden, dann muss ich doch eine VG haben, damit ich diese überhaupt an Händler abgeben darf, oder ?( ?( ?(

Gruß Michael ...

.:::: <<------ in diesem Sinne ------>> ::::.

Thomas

Schwarzer Salamander

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7

Dienstag, 24. Dezember 2002, 21:37

Wichtiger ist, so denke ich, die auf das Zitat folgende Seite. Hier werden dann nämlich gleich die entsprechenden, prinzipielle Ausnahmen genannt. Und daraus kann man "eindeutig" folgern, dass für Nz keine VermGen erforderlich ist ...

Michael Schantz

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8

Dienstag, 24. Dezember 2002, 21:54

Vg

@Thomas,

ok ... ich gebe zu, Seite 43 hatte ich nicht gelesen :)) Du hast also Recht mit Deiner Aussage. Weißt Du zufällig, ob das die aktuelle Version vom " Artenschutzrecht " ist ?( ?( ?(

Gruß Michael ...

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