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Zitat
Der Europäische Halbfinger wird durch die Bundesartenschutzverordnung geschützt. Die Haltung von in Gefangenschaft gezüchteten Tieren ist zulässig, erfordert aber eine Anmeldung bei den zuständigen Landesbehörden.
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Registrierungsdatum: 9. September 2002
Wohnort: Rheinland Pfalz ( Pirmasens )
Beruf: Selbständig
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