This post has been edited 1 times, last edit by "Michael Schantz" (Dec 23rd 2002, 9:51pm)
Quoted
Zu beachten ist allerdings, dass im nationalen Bereich nur der Kauf zu kommerziellen Zwecken dem Vermarktungsverbot unterliegt. Der Kauf zu rein privaten Zwecken bleibt freigestellt. Dies hat zur Folge, dass beim Angebot zum Kauf regelmäßig nur Händler schon dem Vermarktungsverbot unterliegen, für alle übrigen Personen gelten jedoch die Besitzverbote.
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