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 Feuer & Alpensalamander - Fire Salamanders and Alpine Salamanders » gesetzliche Bestimmungen zur Haltung (Gattung Salamandra) »
 gesetzliche Bestimmungen zur Haltung (Gattung Salamandra) » ) Salamandra- und Triturusgattungen (auch noch viele mehr) nicht angemeldet werden.
) Salamandra- und Triturusgattungen (auch noch viele mehr) nicht angemeldet werden. 
  das ist übrigens nur ein Auszug aus dem Thread ...
 das ist übrigens nur ein Auszug aus dem Thread ...
Quoted
Annabel schrieb:Aaalso, sie wollten ein Schreiben von der Unteren Naturschutzbehörde, dass die Tiere ordnungsgemäß in München angemeldet worden sind, dann musste ich noch einen Wisch schreiben, in dem ich denen bestätige, dass ich die Verantwortung dafür trage, dass die Tiere artgerecht transportiert werden. Dann wollten die eine Versicherung, dass es sich um deutsche NZ handelt. Das war etwas schwierig, die Tiere waren ja NZ aus Österreich. Dann wollten sie noch ein Schreiben von einer Behörde aus Bonn (war die Abteilung Export geschützter Tiere, ich glaube vom BNA, ich hatte zwischendrin mal die Motivation verloren), danach hat sich dann auf einen telefonischen Hysterieanfall von mir Frau Johannsen von der Unteren Naturschutzbehörde eingeschaltet und alles für mich geregelt und mir die notwendigen Schreiben und Formulare zugeschickt. Seitdem läster ich nicht mehr über Beamte.
 (gähn)
  (gähn) Friday, October 31st 2025, 3:21pm
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