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jwthale

Unregistered

1

Thursday, October 24th 2002, 9:02pm

Gesetzliche Regelungen

Hallo,
wie sieht es eigentlich mit den gesetzlichen Bestimmungen bei der Haltung von Feuersalamandern aus, was muss ich beachten, wie kann ich ggf. nachweisen das ich gezogene Tiere habe? Danke!

Michael Schantz

Feuersalamander.de - OWNER

  • "Michael Schantz" is male

Posts: 2,997

Date of registration: Sep 9th 2002

Location: Rheinland Pfalz ( Pirmasens )

Occupation: Selbständig

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2

Thursday, October 24th 2002, 9:20pm

Gesetzliche Regelungen

@jwthale,

Feuersalamander unterliegen der BArtSchV.
Das heißt, die Tiere dürfen nicht aus der Natur entnommen werden und können eigentlich nur über Züchter bezogen werden, die diese legal erworben haben. Man bekommt dann für diese Nachzuchten eine Bescheinigung vom Züchter, die man dann auf dem zuständigen Ordnungsamt ( Veterinärwesen ) abgeben / anmelden muss ..... das war's :))

Gruß Michael .....

.:::: <<------ in diesem Sinne ------>> ::::.

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