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Zuständige Landesbehörden
In den Bundesländern sind folgende Behörden für die Umsetzung der Bundesartenschutzverordnung zuständig:
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* Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen: Regierungspräsidien
* Nordrhein-Westfalen: Untere Landschaftsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte
* Rheinland-Pfalz: Untere Landespflegebehörden der Kreise und kreisfreien Städte
* Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein: Untere Naturschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte
* Niedersachsen: Landesamt für Ökologie
* Thüringen: Obere Naturschutzbehörden
* Berlin: Bezirksämter
* Bremen: Untere Naturschutzbehörden
* Hamburg: Umweltbehörde (Naturschutzamt)
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Quelle: DGHT
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Original von Callmel
Hi
nein Du mußt beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz bzw deren Doc runterladen ausdrucken ausfüllen und wegschicken (mit einer Kopie der Papiere Deiner Tiere). Dann bekommst Du ein Bestätigungsschreiben. Die Bestandsliste muß dann zwei mal im Jahr aktualisiert werden, wenn sich der Bestand ändert.
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Original von Tigersalamanderl
Also das heißt ich muss zum Landesamt für Ökologie nicht zu dem anderen Teil für wasserschutz-natur un so ja?
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