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 Feuer & Alpensalamander - Fire Salamanders and Alpine Salamanders » gesetzliche Bestimmungen zur Haltung (Gattung Salamandra) »
 gesetzliche Bestimmungen zur Haltung (Gattung Salamandra) »Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »gpanner« (29. April 2006, 21:09)
Zitat
Original von gode
(Die zuständige Untere Landschaftsbehörde wird angeschrieben)
2) Da die Tiere jedoch oft durch mehrere Hände wandern, musste ich auch angeben, von wem ich die Tiere bekommen habe.
Die Untere Landschaftsbehörde fragt auch hier nach , ob die Tiere vom Verkäufer angemeldet wurden.
 Freitag, 31. Oktober 2025, 09:38
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