@jwthale,
Feuersalamander unterliegen der BArtSchV.
Das heißt, die Tiere dürfen nicht aus der Natur entnommen werden und können eigentlich nur über Züchter bezogen werden, die diese legal erworben haben. Man bekommt dann für diese Nachzuchten eine Bescheinigung vom Züchter, die man dann auf dem zuständigen Ordnungsamt ( Veterinärwesen ) abgeben / anmelden muss ..... das war's
)
Gruß Michael .....