Hallo Inshi,
Du hast recht, von Bundesland zu Bundesland sind es unterschiedliche Behörden, an die man sich wenden muss. Bei
www.dght.de kann man die betreffenden Behörde leicht erfahren.
Über die Einfuhr der Tiere lese ich dort folgendes
"Lebende Exemplare können aus einem Drittland ohne Einfuhrgenehmigung mitgebracht werden. Bedingung: Bei der Einfuhr Zollstelle aufsuchen und eine Einfuhrbescheinigung ausstellen lassen. Nicht vergessen, die Tiere bei der zuständigen Landesbehörde anzumelden, die Einfuhrbescheinigung als Nachweis des rechtmäßigen Erwerbs vorlegen. Angeraten wird, auch einen Kauf-, Tausch- oder Schenkungsbeleg im Herkunftsland ausstellen zu lassen. Dass die Ausfuhrbestimmungen des betreffenden Drittlandes beachtet werden, ist selbstverständliche Voraussetzung."
Viele Grüße
gode