Hallo Lisa,
Im Main-Spessart-Gebiet sollte es sich um einen gebänderten Feuersalamander (Salamandra s. terrestris) handeln.
Ob Du nachträglich eine Genehmigung erhalten kannst, hängt immer von Kompetenz, Kompromissbereitschaft und der Nutzung des Ermessensspielraums der zuständigen Sachbearbeiter ab...
Tiere, die nachweislich vor Einführung der Artenschutzbestimmungen (also legal) gefangen oder nachgezogen wurden, fielen damals unter eine Übergangsregelung, man musste sie den Behörden anzeigen. Jetzt nachzuweisen, dass sich das Tier vor 198? in Deinem Besitz, bzw. dem Deines Opas befand, dürfte schwierig sein...
Wenn Du das jetzt meldest, können die verschieden reagieren:
- das Tier könnte beschlagnahmt und an einen "vertrauenswürdigen Halter" übergeben werden
- das Tier könnte beschlagnahmt, aber in Deinem Besitz belassen werden (dann ist es nur nicht mehr Dein Eigentum)
- Du könntest eine Ausnahmegenehmigung erhalten
- und (worst case) ein inkompetenter Sachbearbeiter könnte Dich zwingen, das Tier irgendwo auszusetzen
(unvollständig... - wer weiß, was denen NOCH einfallen könnte...)
Viele Grüße,
Ingo