Hallo,
der Fokus meiner Aussage liegt auf
tierschutzrechtlich problematisch
- die deutschen (bzw. europäischen) Tierschutzgesetze, die den Individualschutz (also Schutz der einzelnen Tiere) sehr hoch halten, andererseits aber den Biotopschutz nicht besonders in den Vordergrund stellen, halte ich sowieso für wenig sinvoll.
Aus juristischen Gründen ist aber das Töten der Larven verboten, das Vermitteln (mit Papieren und nach An- und Ummeldung) erlaubt - formal bin ich dann für die Tiere nicht mehr verantwortlich, wenn ich den zukünftigen Halter auf artegerechte Haltungsbedingungen hingewiesen habe.
Was jetzt wie sinnvoll ist, und wie man in der Praxis verfährt, das muss jeder selbst auf dem Boden der Gesetze und Tatsachen entscheiden.
VG, Ingo