Hallo,
Feuersalamander unterliegen der Bundesartenschutz - Verordnung. Um es kurz und einfach zu erklären .... die Tiere dürfen
nicht aus der Natur entnommen oder aber in die selbe ausgesetzt werden. Erworbene Tiere vom Züchter ( legale Herkunft ), dürfen gehalten werden, wenn sie bei der zuständigen Landesbehörde ( Ordnungsamt / Veterinärwesen ) angemeldet werden. Züchtet man irgend wann selbst, oder gibt Alttiere ab, so ist das ebenfalls unverzüglich bei der zuständigen Landesbehörde zu melden. Übertragbare Krankheiten wären in so einem Fall auch nicht zu unterschätzen
Gruß Michael ...